VwGH 25.04.1968, 1524/67
VwGH 25.04.1968, 1524/67
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Mangels Eintragung im Öffentlichkeitsregister des Fürstentums Liechtenstein kann die Tätigkeit eines Verwaltungsrates einer Anstalt in Liechtenstein nicht unter die Bestimmung des Art 9 Abs 1 des Doppelbesteuerungsvertrages, BGBl Nr 214/1956, subsumiert werden, sondern es sind die für das Auftreten bei Behörden und Banken in Österreich einem Verwaltungsrat, der seinen Wohnsitz in Österreich hat, gezahlten "Verwaltungsvergütungen" nach § 22 Z 3 EStG 1953 zur Einkommensteuer in Österreich heranzuziehen. * E , 1524/67 #1 |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1968:1967001524.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-55180