VwGH 13.01.1971, 1523/70
VwGH 13.01.1971, 1523/70
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | ASVG §68 Abs1; |
RS 1 | "Bewußt unwahre Angaben" liegen nicht schon dann vor, wenn sich der Dienstgeber ihm zumutbare Kenntnisse über die seinen Dienstnehmern zustehenden Bezüge nicht verschafft hat. Es genügt nicht die objektive Unrichtigkeit, sondern es wird die subjektive Unwahrheit gefordert. |
Norm | ASVG §68 Abs1; |
RS 2 | Zur Verwirklichung des Tatbestandes der "bewußt unwahren Angaben" genügt nicht bereits Fahrlässigkeit. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1970001523.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-55178