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VwGH 13.01.1971, 1523/70

VwGH 13.01.1971, 1523/70

Rechtssätze


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Norm
ASVG §68 Abs1;
RS 1
"Bewußt unwahre Angaben" liegen nicht schon dann vor, wenn sich der Dienstgeber ihm zumutbare Kenntnisse über die seinen Dienstnehmern zustehenden Bezüge nicht verschafft hat. Es genügt nicht die objektive Unrichtigkeit, sondern es wird die subjektive Unwahrheit gefordert.
Norm
ASVG §68 Abs1;
RS 2
Zur Verwirklichung des Tatbestandes der "bewußt unwahren Angaben" genügt nicht bereits Fahrlässigkeit.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001523.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-55178