VwGH 17.05.1963, 1523/62
VwGH 17.05.1963, 1523/62
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Auch eine Arbeitsgemeinschaft kann umsatzsteuerlich Unternehmer sein. In diesem Falle sind die Entgelte der Arbeitsgemeinschaft für Leistungen der einzelnen Gemeinschafter und umgekehrt der Umsatzsteuer zu unterziehen. Nur Mitgliedsbeiträge der Gemeinschafter an die Arbeitsgemeinschaft sind nicht steuerbar. Für die Umsatzbesteuerung ist es ohne Bedeutung, ob die Entgelte bar bezahlt oder im Aufrechnungswege hereingebracht werden. |
Norm | |
RS 2 | Werden für "Repräsentationsbeträge" weder Belege vorgelegt, noch auch die Empfänger dieser Beträge nahmhaft gemacht, können die beantragten Absetzungen nicht als Betriebsangaben anerkannt werden. * E , 1523/62 #1 |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1962001523.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-55175