VwGH 24.01.1958, 1512/56
VwGH 24.01.1958, 1512/56
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Werden Zulagen für Schmutz, Erschwernisse oder Gefahren auch während des Urlaubes des Dienstnehmers bezahlt, dann können sie für diese Zeit nicht als lohnsteuerfrei anerkannt werden. Auch auf eine Pauschalierung der Entlohnung kann bei der Besteuerung keine Rücksicht genommen werden. |
Norm | |
RS 2 | Ersatz für entstandene Ausgaben im Außendienst kann insoweit eine Aufwandsentschädigung bilden und gehört damit nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1770 F/1958 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1958:1956001512.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-55144