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VwGH 24.01.1958, 1512/56

VwGH 24.01.1958, 1512/56

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Werden Zulagen für Schmutz, Erschwernisse oder Gefahren auch während des Urlaubes des Dienstnehmers bezahlt, dann können sie für diese Zeit nicht als lohnsteuerfrei anerkannt werden. Auch auf eine Pauschalierung der Entlohnung kann bei der Besteuerung keine Rücksicht genommen werden.
Norm
RS 2
Ersatz für entstandene Ausgaben im Außendienst kann insoweit eine Aufwandsentschädigung bilden und gehört damit nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1770 F/1958
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1958:1956001512.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-55144