VwGH 27.01.1961, 1511/60
VwGH 27.01.1961, 1511/60
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Subventionen, die deshalb gewährt werden, um einen Wirtschaftszweig ganz allgemein zu fördern, sind, wenn nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen der mit der Subvention erfolgte Zweck auch ohne eine solche zu erreichen gewesen wäre, nicht nach § 3 Abs 1 Z 6 EStG 1953 steuerfrei zu belassen, sondern bei der Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu behandeln. |
Norm | EStG 1953 §34 Abs1; |
RS 2 | Treten in einem forstwirtschaftlichen Nachhaltsbetrieb außerordentliche Waldnutzungen nicht in der Form von Kalamitätsnutzungen, sondern als einfache Überhiebe auf, dann sind bei der Ermittlung des auf sie entfallenden Anteils vom Gesamtgewinn nicht nur die unmittelbar mit der außerordentlichen Waldnutzung zusammenhängenden Betriebskosten, sondern auch die anteilsmäßig auf sie entfallenden allgemeinen Unkosten abzuziehen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2738 F/1961; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1961:1960001511.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-55136