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VwGH 26.06.1957, 1505/55

VwGH 26.06.1957, 1505/55

Rechtssatz


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Normen
ErbStG §19 Abs1;
ErbStG-D §22;
RS 1
Der Firmenwert einer Apotheke kann bei der Erbschaftsbesteuerung auch dann der Bemessung zugrunde gelegt werden, wenn die Erblasserin die Apotheke nur im Witwenfortbetrieb geführt hat. Bei der Bewertung dieses Firmenwertes ist der Umstand, daß die Apotheke von der Erblasserin bereits verpachtet war und daß der Erbe mit dem bisherigen Pächter einen Gesellschaftsvertrag schließt, nicht von Bedeutung.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2987/55 E VwSlg 1670 F/1957 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1957:1955001505.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-55121