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VwGH 28.09.1977, 1499/75

VwGH 28.09.1977, 1499/75

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Für die Frage, wer steuerrechtlich als Unternehmer eines Gewerbebetriebes anzusehen ist, kommt es darauf an, auf wessen Rechnung der Betrieb geführt wird.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2298/60 E RS 1
Normen
RS 2
Hat jemand durch schriftlichen Übergabsvertrag eine Liegenschaft und den darauf befindlichen Gewerbebetrieb übernommen und sich in den Steuererklärungen selbst als Inhaber des Gewerbebetriebes bezeichnet, dann erscheint die spätere Behauptung, daß die Übergabe nicht durchgeführt worden sei, nicht glaubwürdig.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2298/60 E RS 2
Norm
RS 3
Unternehmer ist derjenige, in dessen Namen, nicht der, auf dessen Rechnung das Geschäft geführt wird. Deckt jemand Geschäfte eines anderen dadurch, dass er auf dessen Rechnung in eigenen Namen Lieferungsverträge abschließt, Rechnungen auf sich ausstellen lässt und selbst solche ausstellt, dann hat er von den Entgelten, die in seinem Namen vereinnahmt werden, Umsatzsteuer zu entrichten, wenn auch die Kassengebarung und die technische Gebarung mit den Waren im Betrieb des anderen, dessen Geschäfte getarnt werden sollen, stattfinden.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3129/54 E VwSlg 1503 F/1956 RS 1 (Hinweis E 2308/57, E 553/59)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1975001499.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-55106