VwGH 17.04.1969, 1497/67
VwGH 17.04.1969, 1497/67
Rechtssätze
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Normen | DP §14; DP §144; DP §17 Abs1; |
RS 1 | Ist ein Beamter am 31.12. des Jahres, für welches eine Qualifikation zu bestimmen ist, vom Dienst suspendiert, so hat die Qualifikationsbeschreibung der Amtsvorstand oder Abteilungsvorstand zu verfassen, dem diese Funktion am 31.12. zukommt (Hinweis E , 1161/60). |
Normen | |
RS 2 | Wird ein vor dem VwGH angefochtener Bescheid nach Erhebung der Beschwerde von der belangten Behörde berichtigt, dieser Berichtigungsbescheid vom Bfr aber unangefochten gelassen, so hat der VwGH den berichtigten Bescheid seiner Überprüfung zugrunde zu legen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1969:1967001497.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-55102