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VwGH 04.12.1978, 1496/77

VwGH 04.12.1978, 1496/77

Rechtssatz


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Normen
EStG 1972 §18 Abs1 Z4;
GewStG §6 Abs3 idF 1972/442;
RS 1
Der Eigentümer eines Gewerbebetriebes, der an diesem ein Fruchtgenußrecht und Wirtschaftsführungsrecht bestellt hatte und dem dann in den Verlustjahren Verluste aus diesem Gewerbebetrieb nicht zugerechnet wurden, kann nach Erlöschen der Fruchtnießung den Vortrag der vom Fruchtnießer erwirtschafteten Verluste nicht mit Erfolg geltend machen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5326 F/1978
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001496.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-55098