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VwGH 11.03.1971, 1489/70

VwGH 11.03.1971, 1489/70

Rechtssatz


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Normen
GrEStG 1955 §16 Abs2;
GrEStG 1955 §20 Abs2;
RS 1
Die Einräumung eines Wiederkaufsrechtes auf Rückerwerb eines Grundstückes rechtfertigt die Nichterhebung der Grunderwerbsteuer für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang und für den Rückerwerb gemäß § 20 Abs 2 GrEStG 1955, wenn das Wiederkaufsrecht innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuerschuld geltend gemacht wird. Dabei genügt die EINSEITIGE ERKLÄRUNG DES WIEDERKAUFSBERECHTIGTEN, sofern sie dem Eigentumsberechtigten zugegangen ist. Die Erlangung des Eigentums des Rückerwerbers ist nicht erforderlich, sie kann

später erfolgen.

*

E , 1489/70 #1 VwSlg 4195 F/1971

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4195 F/1971
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001489.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-55079