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VwGH 13.11.1969, 1488/68

VwGH 13.11.1969, 1488/68

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Die Steuerpflicht gemäß § 1 Abs 3 Z 2 GrEStG 1955 ist nicht von einem bestimmten Rechtsgrund abhängig.

*

E , 1488/68 #1
Norm
RS 2
In einem Fall, in dem eine Vereinigung aller Anteile einer offenen Handelsgesellschaft stattgefunden hat, ist es nicht von rechtlicher Bedeutung, daß diese Vereinigung im Wege eines Erbganges erfolgte. Nicht der Erwerb der Anteile ist gemäß § 1 Abs 3 Z 2 GrEStG 1955 der steuerpflichtige Tatbestand, sondern die Vereinigung der Anteile an sich.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001488.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-55077