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VwGH 30.05.1968, 1487/67

VwGH 30.05.1968, 1487/67

Rechtssatz


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Normen
ErbStG §2 Abs1 Z1;
GrEStG 1955 §3 Z2;
RS 1
Die Erklärung eines Erblassers, eine bestimmte zum Nachlasse gehörende Liegenschaft solle von einer dritten Person (Nichterbe) gegen Zahlung eines Geldbetrages erworben werden, stellt ein Vermächtnis (legatum venditionis) dar. Nimmt der Bedachte dieses Vermächtnis an, dann liegt bei ihm nach § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG 1955 steuerbarer Erwerb von Todes wegen vor, auch wenn der Bedachte seinen Anspruch im Zivilrechtsstreit durchsetzen muß und der gerichtliche Streit durch Anerkenntnisurteil beendet wird. Sein Erwerb der Liegenschaft ist dann nach § 3 Z 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. *

E , 1487/67 #1 VwSlg 3759 F/1968

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3759 F/1968
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001487.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-55075