VwGH 21.05.1954, 1487/53
VwGH 21.05.1954, 1487/53
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Dem Zusammentreffen mehrerer Belastungsursachen kommt für den Anspruch auf Steuerermäßigung nach § 33 EStG 1953 keine andere Bedeutung zu, als die, daß die Aufwendungen, die jede dieser Ursachen mit sich bringt, zusammenzurechnen sind, wenn die Frage nach der Überschreitung der Belastungsgrenze beantwortet werden soll. * E , 1487/53 #1 VwSlg 955 F/1954; |
Normen | |
RS 2 | Geht die für eine Tochter bereitgestellte HEIRATSAUSSTATTUNG durch höhere Gewalt verloren, so kann der Aufwand, der mit der Notwendigkeit verbunden ist, aus Anlaß der Eheschließung der Tochter eine solche Ausstattung zum zweitenmal zu beschaffen, eine außergewöhnliche Belastung iSd EStG bedeutet. * E , 1487/53 #2 VwSlg 955 F/1954; |
Normen | |
RS 3 | Die bloß subjektive Besorgnis, daß die Behandlung in einem öffentlichen KRANKENHAUS nicht den gewünschten Heilerfolg erwarten lasse, reicht nicht hin, den Mehraufwand für die Behandlung in einer Privatkrankenanstalt als zwangsläufige Belastung iSd EStG erscheinen zu lassen. * E , 1487/53 #3 VwSlg 955 F/1954; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 955 F/1954 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1954:1953001487.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-55072