VwGH 25.02.1963, 1485/62
VwGH 25.02.1963, 1485/62
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | VVG §4 Abs1; VVG §4 Abs2; |
RS 1 | Voraussetzung für die Durchführung einer Ersatzvornahme und sohin auch für einen Auftrag zur Vorauszahlung der voraussichtlichen Kosten derselben ist, daß die Verpflichtung zu einer Arbeitsleistung oder Naturalleistung besteht und daß die Durchführung der Ersatzvornahme angedroht wurde. |
Norm | VVG; |
RS 2 | Voraussetzung für eine Vollstreckung ist, daß ein entsprechender Titelbescheid vorliegt, daß dieser gegenüber dem Verpflichteten wirksam geworden ist und daß der Verpflichtete seiner Verpflichtung innerhalb der festgesetzten Frist und bis zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens nicht nachgekommen ist (Hinweis E , 327/60, VwSlg 5381 A/1960). |
Normen | |
RS 3 | Wenn eine Behörde eine Berufung anstatt diese als unzulässig zurückzuweisen, diese als unbegründet abweist, dann kann die Partei dadurch in keinem Recht verletzt sein und mangelt ihr somit die Berechtigung zur Erhebung einer Beschwerde beim VwGH (VVG). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1962001485.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-55061