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VwGH 30.03.1971, 1483/70

VwGH 30.03.1971, 1483/70

Rechtssatz


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Normen
BauO Wr §129 Abs10;
GaragenG Wr 1957 §3;
RS 1
Liegen im übrigen die Voraussetzungen für ein nach § 3 Abs 2 Wr GaragenG bewilligungsfreies Einstellen von Kraftfahrzeugen vor, so darf sich ein Auftrag, das wegen der Art und Zahl der eingestellten Kraftfahrzeuge (hier: 4 PKW) nicht unter diese Ausnahmebestimmung fallende Einstellen mangels Vorliegens der nach § 3 Abs 1 lit b erforderlichen Bewilligung gemäß § 129 Abs 10 BO für Wien aufzulassen, nur auf jene Zahl von Kraftfahrzeugen beziehen, welche die Zahl der bewilligungsfrei einstellbaren Kraftfahrzeuge übersteigt (hier also: mehr als 2 PKW); ein Auftrag, das Einstellen von Kraftfahrzeugen schlechthin aufzulassen, ist rechtswidrig.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001483.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-55053