VwGH 30.03.1971, 1483/70
VwGH 30.03.1971, 1483/70
Rechtssatz
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Normen | BauO Wr §129 Abs10; GaragenG Wr 1957 §3; |
RS 1 | Liegen im übrigen die Voraussetzungen für ein nach § 3 Abs 2 Wr GaragenG bewilligungsfreies Einstellen von Kraftfahrzeugen vor, so darf sich ein Auftrag, das wegen der Art und Zahl der eingestellten Kraftfahrzeuge (hier: 4 PKW) nicht unter diese Ausnahmebestimmung fallende Einstellen mangels Vorliegens der nach § 3 Abs 1 lit b erforderlichen Bewilligung gemäß § 129 Abs 10 BO für Wien aufzulassen, nur auf jene Zahl von Kraftfahrzeugen beziehen, welche die Zahl der bewilligungsfrei einstellbaren Kraftfahrzeuge übersteigt (hier also: mehr als 2 PKW); ein Auftrag, das Einstellen von Kraftfahrzeugen schlechthin aufzulassen, ist rechtswidrig. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1970001483.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-55053