VwGH 10.11.1971, 1480/71
VwGH 10.11.1971, 1480/71
Rechtssatz
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Norm | ASVG §67 Abs1; |
RS 1 | Für das Vorliegen einer Haftung nach § 67 Abs 1 ASVG kommt es nicht darauf an, in welchem den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes oder des Handelsrechtes entsprechenden Gesellschaftsverhältnis jene mehreren Personen, die im Einvernehmen in einer die Pflichtversicherung begründenden Weise dieselbe Person beschäftigen, zueinander stehen, sondern darauf, ob diese mehreren Personen tatsächlich als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG anzusehen sind, d.h. ob sie aus dem in dem betreffenden Betrieb getätigten Geschäften berechtigt und verpflichtet werden. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1971001480.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-55048