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VwGH 12.03.1975, 1477/73

VwGH 12.03.1975, 1477/73

Rechtssätze


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Norm
EStG 1967 §4 Abs1;
RS 1
1) Bei der Beurteilung der Frage, ob ein vom Unternehmer vermieteter Lagerplatz zum notwendigen Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens gehört, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob ihn das Einzelunternehmen an ein Unternehmen vermietet hatte, an dem es selbst überwiegend beteiligt war, sondern ausschließlich auf die sachliche Beziehung des vermieteten Wirtschaftsgutes zu dem Einzelunternehmen.
Norm
EStG 1967 §4 Abs1;
RS 2
2) Hat jemand einen Lagerplatz und die darauf untergebrachten Baumaschinen und Geräte erworben, um sie an eine Baugesellschaft zu vermieten, steht die Vermietung des Lagerplatzes in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Vermietung der Baumaschinen und Geräte. Es ist daher nicht rechtswidrig, wenn auch der Lagerplatz als notwendiges Betriebsvermögen behandelt wird.
Norm
EStG 1967 §6c Abs1;
RS 3
Hat ein Unternehmer sämtliche Baumaschinen und Geräte, den Lagerplatz samt Gebäuden und das Warenlager eines mittleren Bauunternehmens erworben, dann liegt ein Erwerb eines Unternehmens (Unternehmerwechsel) auch dann vor, wenn das Wohngebäude und Bürogebäude samt Einrichtung, die Forderungen und Verbindlichkeiten sowie das Personal nicht mitübernommen wurden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4810 F/1975
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1975:1973001477.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-55041