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VwGH 14.05.1964, 1474/62

VwGH 14.05.1964, 1474/62

Rechtssätze


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Norm
MOGNov 04te 1961 §22 Abs3;
RS 1
Es steht mit dem im MOG für die aus den Einfuhranträgen zu treffende Auswahl gebildete Begriffe der "Preiswertigkeit" im Einklang, wenn im Bekanntmachungsverfahren und Bewilligungsverfahren Preispositionen veranschlagt werden, die auch noch die Preisgestaltung der Ware nach dem Passieren der Grenze erfassen.
Norm
MOGNov 04te 1961 §22 Abs3;
RS 2
Weder der Schilling-Grenzpreis noch der Importabgabepreis sind als allein taugliche Grundlagen für das Offertverfahren zu beurteilen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1962001474.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-55034