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VwGH 01.07.1970, 1471/69

VwGH 01.07.1970, 1471/69

Rechtssatz


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Norm
ASVG §10 Abs1;
RS 1
Erleidet der Dienstnehmer auf dem Wege zur erstmaligen Aufnahme der für einen bestimmten Tag mit dem Dienstgeber vereinbarten Arbeitstätigkeit einen Unfall, durch den er an der Arbeitsaufnahme gehindert wird, so beginnt die Pflichtversicherung im Sinne des § 10 Abs 1 ASVG für diesen Dienstnehmer bereits mit dem Beginn des Tages der vereinbarten Arbeitsaufnahme.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 7837 A/1970
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001471.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-55029