VwGH 01.07.1970, 1471/69
VwGH 01.07.1970, 1471/69
Rechtssatz
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Norm | ASVG §10 Abs1; |
RS 1 | Erleidet der Dienstnehmer auf dem Wege zur erstmaligen Aufnahme der für einen bestimmten Tag mit dem Dienstgeber vereinbarten Arbeitstätigkeit einen Unfall, durch den er an der Arbeitsaufnahme gehindert wird, so beginnt die Pflichtversicherung im Sinne des § 10 Abs 1 ASVG für diesen Dienstnehmer bereits mit dem Beginn des Tages der vereinbarten Arbeitsaufnahme. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 7837 A/1970 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1970:1969001471.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-55029