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VwGH 07.10.1955, 1471/53

VwGH 07.10.1955, 1471/53

Rechtssatz


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Normen
EStG 1939 §16 Abs1 Z1;
EStG 1953 §16 Abs1 Z1;
RS 1
Wurde ein Kleiderkonfektionsgeschäft während der nationalsozialistischen Herrschaft dem Eigentümer entzogen und vom Entzieher weiterbetrieben und hat der geschädigte Eigentümer die Geschäftsräume, das Inventar und die Gewerbeberechtigung (ohne Warenlager und Personal) auf Grund eines Rückstellungsverfahrens zurückerhalten und einem Warenhausunternehmen verkauft, so liegt die Veräußerung eines Gewerbebetriebes iSd § 16 EStG 1953 vor, auch wenn das Lokal vorübergehend von einer Besatzungsmacht in Anspruch genommen war.

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E , 1471/53 #1 VwSlg 1257 F/1955

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1257 F/1955
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1955:1953001471.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-55027