VwGH 07.10.1955, 1471/53
VwGH 07.10.1955, 1471/53
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Wurde ein Kleiderkonfektionsgeschäft während der nationalsozialistischen Herrschaft dem Eigentümer entzogen und vom Entzieher weiterbetrieben und hat der geschädigte Eigentümer die Geschäftsräume, das Inventar und die Gewerbeberechtigung (ohne Warenlager und Personal) auf Grund eines Rückstellungsverfahrens zurückerhalten und einem Warenhausunternehmen verkauft, so liegt die Veräußerung eines Gewerbebetriebes iSd § 16 EStG 1953 vor, auch wenn das Lokal vorübergehend von einer Besatzungsmacht in Anspruch genommen war. * E , 1471/53 #1 VwSlg 1257 F/1955 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1257 F/1955 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1955:1953001471.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-55027