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VwGH 27.06.1975, 1469/74

VwGH 27.06.1975, 1469/74

Rechtssatz


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Normen
AVG §66 Abs4;
VStG §24;
VStG §51 Abs1;
RS 1
Wechselt die belangte Behörde die von der Erstinstanz als erwiesen angenommene Tat aus, dann nimmt sie damit eine Befugnis in Anspruch, die durch § 66 Abs 4 AVG nicht gedeckt ist: sie hat nicht IN DER SACHE entschieden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 8864 A/1975
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001469.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-55025

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