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VwGH 23.09.1966, 1469/65

VwGH 23.09.1966, 1469/65

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Baukostenaufwand, der durch den Mieter getragen und gegen zukünftige Mietzinse verrechnet wird, wobei dem Mieter bei vorzeitigem Verlassen der Wohnung ein Anspruch auf Ersatz der durch Aufrechnung mit dem Mietzins noch nicht gedeckten Kosten nicht zusteht, ist im Jahre der Bauerrichtung als Mieteinnahme anzusehen.

*

E , 1469/65 #1 VwSlg 3497 F/1966;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3497 F/1966;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001469.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-55023