VwGH 24.11.1976, 1466/74
VwGH 24.11.1976, 1466/74
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Ausführungen zur Frage, ob die Frischfleischlieferungen in einem Ladengeschäft Agenturgeschäfte darstellen oder ob es sich um eine echte Ladengemeinschaft handelt (Hinweis E , 2059/56, VwSlg 2157 F/1960, E , 188/59, VwSlg 2265 F/1960). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1467/73 E RS 1 |
Norm | |
RS 2 | Eine echte Ladengemeinschaft ist nur anzuerkennen, wenn zwischen den beteiligten Unternehmern ein Mietvertrag oder ein anderes zur Nutzung der Geschäftsräume berechtigendes Rechtsverhältnis in Wirklichkeit besteht, in dessen Durchführung die Unternehmer nach außen getrennt in Erscheinung treten. Weiters muß jeder der beteiligten Unternehmer mit eigenem Personal arbeiten und es muß eine getrennte Kassenführung vorliegen. Diese Voraussetzungen für eine echte Ladengemeinschaft sind auch dann entscheidend, wenn es sich um einen Selbstbedienungsladen handelt. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1976:1974001466.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-55018