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VwGH 12.10.1977, 1464/75

VwGH 12.10.1977, 1464/75

Rechtssatz


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Norm
EStG 1967 §4 Abs5 idF 1970/370;
RS 1
Eine Reise iSd § 4 Abs 6 EStG 1967 liegt nur vor, wenn eine größere Entfernung zurückgelegt wird. Das trifft für Fahrten von einem Wiener Bezirk in einen anderen nicht zu. Die Legaldefinition der "Dienstreise" im § 19 Abs 2 Z 2 EStG 1967 kann zur Auslegung des obigen Reisebegriffes nicht herangezogen werden. Die Rechtsauffassung wonach das Überschreiten der Grenzen der Ortsgemeinde für den Reisebegriff essentiell sei, ist in Beachtung des Gebotes der verfassungskonformen Auslegung abzulehnen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1972/10/31 2133/71 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1975001464.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-55014