VwGH 19.01.1976, 1452/73
VwGH 19.01.1976, 1452/73
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | WRG 1959 §105; WRG 1959 §117; WRG 1959 §12; |
RS 1 | Kann aus Anlass der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine Mischwasserkanalisationsanlage einer Gemeinde nicht ausgeschlossen werden, dass nach deren Errichtung und Inbetriebnahme Liegenschaftseigentümer in ihren Rechten nach § 12 WRG 1959 beeinträchtigt werden und hält es die Wasserrechtsbehörde für notwendig, bestimmte Beweissicherungen durchzuführen, um das Maß der Beeinträchtigung festzustellen, und die dafür allenfalls gebührende Entschädigung nachträglich zuzuerkennen, so müssen solche Anordnungen bereits im wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid konkret (Art, dann Aufstellungsort der erforderlichen Geräte udgl) angeordnet werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 8966 A/1976 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1976:1973001452.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-54990