VwGH 19.03.1969, 1449/68
VwGH 19.03.1969, 1449/68
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die Verpflichtung, den Versicherungsträgern über alle für das Versicherungsverhältnis maßgebenden Umstände wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen, erstreckt sich jedenfalls auch auf das Wissen, das sich der Dienstgeber aus den Geschäftsbüchern, Belegen und sonstigen Aufzeichnungen verschaffen kann, in die er dem Versicherungsträger Einsicht zu gewähren hat. Die Unterlassung der Befragung von Personen zur Verschaffung des für die wahrheitsgemäße Beantwortung der Anfrage des Versicherungsträgers notwendigen Wissens beinhaltet nicht den Tatbestand der Verweigerung der Erfüllung der Auskunftspflicht. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1969:1968001449.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-54980