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VwGH 28.01.1976, 1445/74

VwGH 28.01.1976, 1445/74

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Ist in einem Schuldschein sowohl ein Darlehensvertrag als auch die vom Darlehensschuldner bestellte Hypothek beurkundet, so ist die Hypothekarbestellung gemäß § 33 TP 18 Abs 1 GebG gebührenpflichtig, wenn mangels Zuzählung des Darlehens eine Darlehensgebühr nicht festgesetzt werden durfte (Hinweis E , 1090/73). In einem derartigen Fall vermag sich der Hypothekargläubiger auch nicht mit Erfolg auf § 19 Abs 2 zweiter Satz GebG zu berufen, weil der Schuldschein mangels vorherigen Zustandekommens des Darlehensvertrages überhaupt keiner Rechtsgebühr iSd GebG unterlag.
Norm
RS 2
Die Gebührenfreiheit des Nebengeschäftes nach § 19 Abs 2 zweiter Satz GebG wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß das Hauptgeschäft nach dem GebührenG oder einem VerkehrssteuerG infolge einer ausdrücklichen Abgabenbefreiung lediglich steuerbar, aber nicht steuerpflichtig ist (Literaturhinweis: Latzka-Warnung Stempelgebühren und Rechtsgebühren S 100; Fellner: Gebühren und Verkehrsteuern Bd I zweiter Teil S 177 V; Ferner Hinweis auf E , VwSlg 1143 F/1955 und E , 2332/74).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4935 F/1976
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1974001445.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-54968