VwGH 18.05.1982, 1443/79
VwGH 18.05.1982, 1443/79
Rechtssatz
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Norm | AVG §41 Abs2; |
RS 1 | Eine Vorbereitungsfrist von einem Tag bzw eineinhalb Tagen wäre in einer Bausache zu kurz. Im Beschwerdefall hätte der Bfr jedoch aufgrund seiner früheren Kenntnis des Projektes und des neuen Verhandlungstermines rechtzeitig und vorbereitet zur Bauverhandlung erscheinen können. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1979001443.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-54961