VwGH 04.07.1962, 1443/59
VwGH 04.07.1962, 1443/59
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Hat ein Schriftenverfasser, der einen Vertrag über die Übereignung einer Liegenschaft abfaßt, Zweifel daran, ob mitverkauften Inventargegenstände Zubehör der Liegenschaften sind, dann hat er allenfalls Auskünfte bei der Finanzbehörde einzuholen; er darf aber nicht in der Beurkundung des Vertrages über die Liegenschaft die Mitübergabe der Inventargegenstände verschweigen (Hinweis E , 997/57, VwSlg 1751 F/1958). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2658 F/1962; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1962:1959001443.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-54960