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VwGH 04.07.1962, 1443/59

VwGH 04.07.1962, 1443/59

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Hat ein Schriftenverfasser, der einen Vertrag über die Übereignung einer Liegenschaft abfaßt, Zweifel daran, ob mitverkauften Inventargegenstände Zubehör der Liegenschaften sind, dann hat er allenfalls Auskünfte bei der Finanzbehörde einzuholen; er darf aber nicht in der Beurkundung des Vertrages über die Liegenschaft die Mitübergabe der Inventargegenstände verschweigen (Hinweis E , 997/57, VwSlg 1751 F/1958).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2658 F/1962;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1962:1959001443.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-54960