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VwGH 24.05.1960, 1443/56

VwGH 24.05.1960, 1443/56

Rechtssatz


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Norm
BAO §104 Abs3 impl;
RS 1
Bevor die Finanzbehörden die Zustellung eines Abgabenbescheides im Wege der öffentlichen Bekanntmachung veranlassen, müssen sie den Aufenthalt des Steuerpflichtigen zu ermitteln versuchen. Sie dürfe sich dabei nicht mit den Mitteilungen des Zustellorgans auf dem Rückscheinbrief aus Anlaß der vergeblich versuchten Zustellung begnügen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2241 F/1960
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1960:1956001443.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-54959