VwGH 24.05.1960, 1443/56
VwGH 24.05.1960, 1443/56
Rechtssatz
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Norm | BAO §104 Abs3 impl; |
RS 1 | Bevor die Finanzbehörden die Zustellung eines Abgabenbescheides im Wege der öffentlichen Bekanntmachung veranlassen, müssen sie den Aufenthalt des Steuerpflichtigen zu ermitteln versuchen. Sie dürfe sich dabei nicht mit den Mitteilungen des Zustellorgans auf dem Rückscheinbrief aus Anlaß der vergeblich versuchten Zustellung begnügen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2241 F/1960 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1960:1956001443.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-54959