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VwGH 19.10.1979, 1442/76

VwGH 19.10.1979, 1442/76

Rechtssätze


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Normen
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
GewStG §1 Abs1;
ZivTG;
RS 1
Ein Steuerpflichtiger, der statische Berechnungen für Hochbauten durchführt, Bewehrungspläne und Schalungspläne ausarbeitet, die damit zusammenhängenden Verhandlungen mit den Bauherrn und den Behörden führt und fallweise die Bauherrn technisch und wirtschaftlich berät, übt eine einem Ingenieurkonsulenten ähnliche Tätigkeit aus.
Normen
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
GewStG §1 Abs1;
RS 2
Es ist nicht entscheidend, daß der Berufstätige kein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen kann, wenn der Inhalt seiner Täigkeit dem Berufsbild eines Ingenieurkonsulenten für das Bauwesen entspricht.
Normen
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
GewStG §1 Abs1;
ZivTG;
RS 3
Weder das Fehlen der Befugnis nach dem Ziviltechnikergesetz noch das daraus folgende Fehlen der Berechtigung, öffentliche Urkunden auszustellen, ist für die Entscheidung der Frage, ob eine Tätigkeit der eines Ziviltechnikers ähnlich ist, maßgebend.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1976001442.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-54958