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VwGH 30.10.1969, 1434/69

VwGH 30.10.1969, 1434/69

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Nach Lehre und Rechtsprechung dürfen Arbeiterwohnstätten, dazu zählen auch Eigenheime, das nach den staatlichen Wohnbauförderungsvorschriften für Mittelwohnungen vorgesehene Höchstausmaß nicht überschreiten.

*

E , 1434/69 #1 VwSlg 3977 F/1969

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3977 F/1969
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1969:1969001434.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-54941

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