VwGH 18.09.1969, 1433/68
VwGH 18.09.1969, 1433/68
Rechtssatz
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Norm | GebG 1957 §33 TP21; |
RS 1 | Wird in einem Verfahren außer Streitsachen ein Pflichtteilsübereinkommen über die Abtretung von Tantiemenansprüchen eines Testamentserben an einen Pflichtteilsberechtigten abgeschlossen, wobei die Höhe der Ansprüche ungewiss war, dann handelt es sich um einen der Gerichtsgebühr unterliegenden Vergleich. Daneben kann keine Rechtsgeschäftsgebühr vorgeschrieben werden. * E , 1433/68 #1 VwSlg 3955 F/1969 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3955 F/1969 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1969:1968001433.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-54939