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VwGH 18.09.1969, 1433/68

VwGH 18.09.1969, 1433/68

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Wird in einem Verfahren außer Streitsachen ein Pflichtteilsübereinkommen über die Abtretung von Tantiemenansprüchen eines Testamentserben an einen Pflichtteilsberechtigten abgeschlossen, wobei die Höhe der Ansprüche ungewiss war, dann handelt es sich um einen der Gerichtsgebühr unterliegenden

Vergleich. Daneben kann keine Rechtsgeschäftsgebühr vorgeschrieben

werden.

*

E , 1433/68 #1 VwSlg 3955 F/1969

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3955 F/1969
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001433.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-54939