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VwGH 16.10.1968, 1433/67

VwGH 16.10.1968, 1433/67

Rechtssätze


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Norm
GewO 1859 §18 Abs3;
RS 1
Für die Beantwortung der Lokalbedarfsfrage nach einem erstrangigen Hotel (Zimmer mit Bad und WC) in Bahnhofsnähe (Villach) sind Einrichtung, Ausstattung und Lage des geplanten Betriebes von Bedeutung.
Norm
GewO 1859 §18 Abs3;
RS 2
Auch in Fällen, in denen ein im allgemeinen ausreichendes oder die Nachfrage sogar übersteigendes Angebot an Leistungen des Gastgewerbes und Schankgewerbes in der Betriebsform eines Hotels besteht, kann eine durch das vorhandene Angebot nicht befriedigte Nachfrage nach zu einer ganz bestimmten Art zu erbringenden Leistungen des Hotelgewerbes (hier: Zimmer mit Bad und WC) bestehen (Hinweis E , 1121/63, E , 2301/64, E , 1658/65).
Norm
GewO 1859 §18 Abs3;
RS 3
Ausführungen betreffend der Frage des Bedarfes nach einem in Bahnhofsnähe gelegenen Hotel, im besonderem auch die Frage der Entfernung dieses Betriebes vom Bahnhof (Hinweis E , 3100/58, VwSlg 5319 A/1960).
Normen
RS 4
Ein indirekter Beweis ist gem § 46 AVG nicht unzulässig.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 7417 A/1968
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001433.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-54938