VwGH 29.11.1965, 1430/65
VwGH 29.11.1965, 1430/65
Rechtssätze
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Norm | BauO Wr §129 Abs4; |
RS 1 | Für die Rechtmäßigkeit eines auf die Beseitigung von Baugebrechen lautenden Auftrages ist nicht entscheidend, ob der Eigentümer über die zur Schadensbehebung erforderlichen Mittel verfügt oder sie sich beschaffen kann (Hinweis E , 3128/55). |
Norm | BauO Wr §129 Abs4; |
RS 2 | Ein baupolizeilicher Auftrag ist eine Vollziehungsverfügung, weil durch ihn der Behörde die Möglichkeit gegeben werden soll, den vom Gesetz gewollten Zustand erforderlichenfalls mit den Mitteln des Verwaltungszwanges herzustellen. Durch einen baupolizeilichen Auftrag wird die Verpflichtung zur Beseitigung von Baugebrechen nicht erst begründet, sondern nur konkretisiert. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 6809 A/1965 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1965001430.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-54930