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VwGH 03.02.1961, 1425/60

VwGH 03.02.1961, 1425/60

Rechtssätze


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Normen
BAO §207 Abs2;
FinStrG §33 Abs1;
RS 1
Die Abgabenpflichtige hat dadurch, daß sie die Absicht hatte, den Devisenbesitz (US-Dollarnoten) geheim zu halten, in Kauf genommen, daß die Vermögensabgabe verkürzt wird, sodaß bedingter Vorsatz gegegen war, der für den Tatbestand einer Abgabenhinterziehung genügt. Die Bemessungsverjährung ist daher erst mit Ablauf von 10 Jahren eingetreten.

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E , 1425/60 #1
Normen
BAO §207 Abs2;
FinStrG §33 Abs1;
RS 2
Die Hinterziehung setzt Vorsatz voraus, wobei bedingter Vorsatz genügt.

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E , 1425/60 #2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1961:1960001425.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-54914