VwGH 27.04.1971, 1420/69
VwGH 27.04.1971, 1420/69
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Aus der Durchführung eines gerichtlichen Ausgleichsverfahrens kann noch nicht auf das Fehlen einer SANIERUNGSABSICHT der Gläubiger geschlossen werden. Ebensowenig kann diese deshalb ausgeschlossen werden, weil das Unternehmen des früheren Schuldners nach Durchführung des Ausgleiches in andere Hände überging. * E , 1420/69 #1 VwSlg 4223 F/1971; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4223 F/1971 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1969001420.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-54901