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VwGH 27.04.1971, 1420/69

VwGH 27.04.1971, 1420/69

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Aus der Durchführung eines gerichtlichen Ausgleichsverfahrens kann noch nicht auf das Fehlen einer SANIERUNGSABSICHT der Gläubiger geschlossen werden. Ebensowenig kann diese deshalb ausgeschlossen werden, weil das Unternehmen des früheren Schuldners nach Durchführung des Ausgleiches in

andere Hände überging.

*

E , 1420/69 #1 VwSlg 4223 F/1971;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4223 F/1971
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1969001420.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-54901