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VwGH 09.10.1957, 1414/55

VwGH 09.10.1957, 1414/55

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Als Ansuchen kann nur das Begehren, eine bestimmte Amtshandlung vorzunehmen, angesehen werden. Werden in einem und demselben Schriftstück, sei es auch von ein und derselben Person, mehrere auch gleichartige Amtshandlungen begehrt, die untereinander in keinem Zusammenhang stehen, dann liegen mehrere Ansuchen vor und zwar soviele, als derartige Amtshandlungen begehrt werden.
Normen
RS 2
Wenn eine Meldebehörde in einer Eingabe ersucht wird, Auskünfte über den Wohnort verschiedener Personen zu erteilen, liegen mehrere Ansuchen vor.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1957:1955001414.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-54877