VwGH 05.03.1970, 1413/69
VwGH 05.03.1970, 1413/69
Rechtssätze
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Norm | GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc; |
RS 1 | Die Gebührenpflicht der Überlassung eines Geschäftsanteiles nach der obzitierten Tarifpost setzt nicht voraus, dass die Überlassung eine endgültige ist (Hinweis E , 1312/60). |
Normen | |
RS 2 | Ob die übrigen Gesellschafter der Überlassung des Geschäftsanteiles einer OHG durch einen Gesellschafter an einen Dritten zugestimmt haben, ist keine Frage der (gebührenrechtlich irrelevanten)Ausführung des Rechtsgeschäftes iSd § 17 Abs 5 GebG, sondern eine wesentliche Frage für die Gebührenpflicht iSd § 16 Abs 6 GebG (Hinweis E , 1049/49, VwSlg 411 F/1951). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1970:1969001413.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-54873