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VwGH 05.03.1970, 1413/69

VwGH 05.03.1970, 1413/69

Rechtssätze


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Norm
GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;
RS 1
Die Gebührenpflicht der Überlassung eines Geschäftsanteiles nach der obzitierten Tarifpost setzt nicht voraus, dass die Überlassung eine endgültige ist (Hinweis E , 1312/60).
Normen
RS 2
Ob die übrigen Gesellschafter der Überlassung des Geschäftsanteiles einer OHG durch einen Gesellschafter an einen Dritten zugestimmt haben, ist keine Frage der (gebührenrechtlich irrelevanten)Ausführung des Rechtsgeschäftes iSd § 17 Abs 5 GebG, sondern eine wesentliche Frage für die Gebührenpflicht iSd § 16 Abs 6 GebG (Hinweis E , 1049/49, VwSlg 411 F/1951).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001413.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-54873