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VwGH 30.03.1981, 1398/78

VwGH 30.03.1981, 1398/78

Rechtssatz


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Norm
BewG 1955 §13 Abs2;
RS 1
Bei Ermittlung des Gesamtvermögens der Gesellschaft als Schätzungskomponente für den gemeinen Wert der Gesellschaftsanteile sind aufschiebend bedingte Steuerlasten, die auf die Inanspruchnahme eines InvestitionsFREIBETRAGES (§ 10 EStG) zurückzuführen sind, nicht als vermögensmindernd zu berücksichtigen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5569 F/1981
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1978001398.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-54834