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VwGH 05.02.1965, 1392/64

VwGH 05.02.1965, 1392/64

Rechtssatz


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Norm
UStG 1959 §5 Abs1;
RS 1
Das von einem Verkaufsvermittler vereinbarungsgemäß vereinnahmte Verkaufsentgelt ist für den Auftraggeber im Sinne der bezogenen Gesetzesvorschrift das vereinnahmte Entgelt. Von diesem Entgelt kann die Provision des Verkaufsvermittlers nicht abgesetzt werden, und zwar auch dann nicht, wenn der Verkaufsvermittler dem Auftraggeber wegen eines in Gegenrechnung gestellten Betrages diesem zunächst nur einen Teil des Verkaufsentgeltes gutgebucht bzw. weitergeleitet hat.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001392.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-54820