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VwGH 23.02.1981, 1388/80

VwGH 23.02.1981, 1388/80

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Polizeiliche Meldebestätigungen sind nicht geeignet, vollen Beweis über die tatsächlichen Verhältnisse zu liefern, sondern können nur ein - widerlegbares - Indiz hiefür sein (Hinweis E , 1577/77, 1578/77; E , 0241/80, 0242/80).
Normen
RS 2
Bestätigungen der jugoslawischen Heimatgemeindebehörde sind grundsätzlich widerlegbar (Hinweis E , 2842/78).
Norm
RS 3
Ausführungen zum Verhältnis von Behauptungslast und Beweislast zu amtswegigen Ermittlungspflicht (Verweisung auf die Ausführungen im E , 1230/78).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1980001388.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-54808