Suchen Hilfe
VwGH 29.09.1976, 1387/76

VwGH 29.09.1976, 1387/76

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
EStG 1972 §45 Abs1;
RS 1
Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Steuerpflichtigen ändert nichts daran, daß der Gemeinschuldner nach wie vor Steuerpflichtiger iSd § 1 Abs 1 EStG 1972 bleibt. Die Einkommensteuervorauszahlungen sind dem Masseverwalter als anstelle des Gemeinschuldners zur Verwaltung und Verfügung über die Konkursmasse Berechtigten vorzuschreiben.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 5019 F/1976
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1976001387.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-54804