VwGH 08.03.1977, 1379/75
VwGH 08.03.1977, 1379/75
Rechtssätze
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Normen | BauO Stmk 1968 §57 Abs1 lita; BauO Stmk 1968 §57 Abs1 litd; BauRallg impl; |
RS 1 | Ausführungen zum Begriff der Einfriedung im Hinblick auf deren Funktion sowie zum Begriff der gassenseitigen Einfriedung als eine unabhängig von einer Bauwerkseigenschaft genehmigungspflichtige Herstellung. |
Normen | |
RS 2 | Ausführungen, dass die Beschwerdelegitimation gegeben ist, wenn der Erstbf nicht Grundeigentümer ist, jedoch die Auftragserteilung an ihn erfolgte, da jedermann, gegen den sich ein pflichtenbegründender Verwaltungsakt richtet, im betreffenden Verwaltungsverfahren Partei ist und somit zur Erhebung von Rechtsmitteln einschließlich der Beschwerde an den VwGH legitimiert ist (Hinweis E 1757/72). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1977:1975001379.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-54780