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VwGH 08.03.1977, 1379/75

VwGH 08.03.1977, 1379/75

Rechtssätze


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Normen
BauO Stmk 1968 §57 Abs1 lita;
BauO Stmk 1968 §57 Abs1 litd;
BauRallg impl;
RS 1
Ausführungen zum Begriff der Einfriedung im Hinblick auf deren Funktion sowie zum Begriff der gassenseitigen Einfriedung als eine unabhängig von einer Bauwerkseigenschaft genehmigungspflichtige Herstellung.
Normen
AVG §8 impl;
BauO Stmk 1968 §73 Abs2;
BauRallg impl;
RS 2
Ausführungen, dass die Beschwerdelegitimation gegeben ist, wenn der Erstbf nicht Grundeigentümer ist, jedoch die Auftragserteilung an ihn erfolgte, da jedermann, gegen den sich ein pflichtenbegründender Verwaltungsakt richtet, im betreffenden Verwaltungsverfahren Partei ist und somit zur Erhebung von Rechtsmitteln einschließlich der Beschwerde an den VwGH legitimiert ist (Hinweis E 1757/72).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1975001379.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-54780