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VwGH 24.05.1957, 1375/55

VwGH 24.05.1957, 1375/55

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Der Grundsatz, wonach als Ermittlungszeitraum für die Einkommensteuer das Kalenderjahr heranzuziehen ist, erfährt keine Durchbrechung, wenn im Falle des ÜBERGANGES von der Gewinnermittlung durch ÜBERSCHUßRECHNUNG auf die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich der bei der vereinfachten Gewinnermittlungsart nicht erfaßte Zuwachs am Umlaufvermögen dem ersten neu ermittelten Gewinn außerhalb der Bilanz hinzugeschlagen wird, weil der Steueranspruch für diejenigen Gewinnteile, die durch die Hinzurechnung erfaßt werden, erst durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart entstanden ist.

*

E , 1375/55 #1;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1957:1955001375.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-54771