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VwGH 21.01.1970, 1374/69

VwGH 21.01.1970, 1374/69

Rechtssätze


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Norm
EStG 1967 §6c Abs3 lita;
RS 1
Eine Zentralheizungsanlage, die in ein Betriebsgebäude eingebaut wird, ist nicht einer gesonderten Abschreibung fähig und daher zusammen mit dem Gebäude abzuschreiben, die vorzeitge Absetzung für Abnutzung nach dem Bewertungsfreiheitsgesetz ist mit 20 vH, dem Satz für unbewegliche Wirtschaftsgüter, zu bemessen (Wie zuletzt 7/68 vom ).

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E , 1553/68 #1 VwSlg 3992 F/1969;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1969/12/10 1553/68 1
Norm
VwGG §42 Abs2 lita;
RS 2
Fall einer Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inahltes, weil der Spruch des angefochtenen Beschedes unvollständig war und noch dazu in einem offnkundigen Widerspruch zu dessen Begründung stand (der Spruch lautete: "Der Berufung wird Folge gegeben", ohne dass näher ausgeführt worden wäre, worin diese Stattgebung bestehen sollte).
Norm
BAO §256 Abs3;
RS 3
Knüpft der Berufungswerber die Einschränkung seiner Berufung an eine Bedingung (hier, daß für ein neu angeschafftes Wirtschaftsgut eine Nutzungsdauer bestimmten Ausmaßes angenommen werde) und kann die Berufungsbehörde dieser Bedingung nicht entsprechen (hier, weil das Wirtschaftsgut erst im Dezember des Streitjahres angeschafft worden war und die Entscheidung über die AfA und damit über die Nutzungsdauer daher erst im nächsten Jahr getroffen werden konnte), so darf die Berufungsbehörde bei ihrer Entscheidung nicht davon ausgehen, daß das Berufungsbegehren eingeschränkt sei, sondern

hat über das uneingeschränkte Berufungsbegehren abzusprechen. *

E , 1374/69 #3 VwSlg 4005 F/1970

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001374.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-54767