VwGH 22.11.1949, 1370/48
VwGH 22.11.1949, 1370/48
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Mit einem bloß beurkundenden Verwaltungsakt werden keine Rechtsverhältnisse festgestellt oder begründet, sondern nur der Bestand eines Rechtsverhältnisses bestätigt. (hier: Erklärung gem § 2 u. § 2a St-ÜG) |
Normen | |
RS 2 | Beurkundungen oder Bescheinigungen erwachsen nicht in Rechtskraft und können, wenn sich ihre Unrichtigkeit herausstellt von der Behörde jederzeit zurückgezogen oder für ungültig erklärt werden. (hier: Erklärung gemäß § 2 u. § 2a St-ÜG) |
Normen | |
RS 3 | § 2 St-ÜG ist nur auf die in dieser Gesetzesstelle festgesetzten, nicht aber auf irgendwelche unbestimmte aus seinem Sinn und seiner Tendenz abzuleitende, Bedingungen abgestellt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1949:1948001370.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-54753