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VwGH 19.06.1970, 1363/69

VwGH 19.06.1970, 1363/69

Rechtssätze


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Normen
WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §38;
WRG 1959 §5 Abs2;
RS 1
Eine Verletzung bestehender Rechte (§ 12 WRG 1959) kann nur unter der Voraussetzung angenommen werden, dass im Ermittlungsverfahren eine zu erwartende Beeinträchtigung solcher Rechte, hervorgerufen durch das zur Bewilligung stehende Vorhaben, einwandfrei hervorgekommen ist, während die bloße Wahrscheinlichkeit oder Möglichkeit einer Beeinträchtigung für den Nachweis einer Verletzung von Rechten nicht ausreichen kann (Hinweis E , 1229/65 - Hier: Durch den Autobahnbau bedingte Ableitung der Schwechathochwässer auf Ackergrundstücke).
Normen
WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §38;
WRG 1959 §5 Abs2;
RS 2
Im Verfahren nach § 38 leg cit kommt eine Parteistellung nur den Inhabern "bestehender Rechte" iSd § 12 Abs 2 leg cit zu. Das Recht auf die Ausübung der Fischerei zählt nicht zu diesen Rechten. (Hinweis auf E vom , Zl. 0124/62)
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1504/64 E RS 3
Normen
AVG §7 Abs1 Z5;
AVG §7 Abs1;
RS 3
Der Befangenheitsgrund des § 7 Abs 1 Z 5 AVG 1950 gilt nicht für Sachverständige, die nur an dem Beweisverfahren der unteren Instanz mitgewirkt haben, dagegen nicht an der Erlassung des Bescheides als Verwaltungsorgane unmittelbar beteiligt waren.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0014/52 E VwSlg 3625 A/1955 RS 1
Normen
AVG §63 Abs5;
BAO §76 Abs1 litd impl;
RS 4
Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer Berufung ist der Zeitpunkt entscheidend, in dem die Berufung bei der gesetzlichen Einbringungsstelle eingelangt ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 7821 A/1970
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001363.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-54741