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VwGH 30.11.1950, 1362/49

VwGH 30.11.1950, 1362/49

Rechtssätze


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Norm
AVG §68 Abs1;
RS 1
Der Begriff der formellen Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft wieder besteht in der Bindung der Behörde an einen einmal erlassenen formell rechtskräftigen Bescheid.
Normen
AVG §69 Abs1 litb;
AVG §69 Abs3;
RS 2
Die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens wegen des Hervorkommens neuer Tatsachen ist immer dann ausgeschlossen, wenn die Behörde die "neuen" Sachverhaltselemente bereits im bisherigen Verfahren hätte erheben können (Hinweis E , 528/48, VwSlg 827 A/1949 ).
Normen
NSG 1947 HptStA3 Abschn2 Z1 litc;
VerbotsG 1947 §10;
VerbotsG 1947 §11;
RS 3
Mit der Verurteilung wegen Verbrechens nach §§ 10 und 11 des VerbG ist nicht die Rechtsfolge des Staatsbürgerschaftsverlustes im Sinne des III. Hauptst. des NSG, Abschn II, Z 1, lit c, verbunden.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0460/49 E VwSlg 1567 A/1950 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1794 A/1950
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1950:1949001362.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-54740