VwGH 18.01.1963, 1360/62
VwGH 18.01.1963, 1360/62
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Reisekosten eines Gesellschafters sind von der Finanzbehörde mit größter Sorgfalt darauf zu überprüfen, ob sie mit dem Betrieb in ursächlichem Zusammenhange stehen. Es genügt keineswegs jeder nur entfernte Zusammenhang mit dem Betriebe, um diese Kosten als Betriebsausgaben anzuerkennen. Unternimmt der Gesellschafter eine allgemeine Gesellschaftsreise nach den Vereinigten Staaten von Amerika, die sich in der Besichtigung von Städten, Naturschönheiten und einiger nicht in den Gegenstand des gesellschaftlichen Unternehmens einschlägiger Betriebe erschöpft, dann können die Reisekosten nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden (Hinweis E , 338/50, VwSlg 495 F/1951; E , 2440/58, VwSlg 2161 F/1960). * SW: Betriebsausgaben Reisekosten eines Gesellschafters * E , 1360/62 #1 VwSlg 2781 F/1963 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2781 F/1963; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1962001360.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-54732