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VwGH 18.01.1963, 1360/62

VwGH 18.01.1963, 1360/62

Rechtssatz


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Normen
EStG 1953 §12 Z1;
EStG 1953 §4 Abs4;
RS 1
Reisekosten eines Gesellschafters sind von der Finanzbehörde mit größter Sorgfalt darauf zu überprüfen, ob sie mit dem Betrieb in ursächlichem Zusammenhange stehen. Es genügt keineswegs jeder nur entfernte Zusammenhang mit dem Betriebe, um diese Kosten als Betriebsausgaben anzuerkennen. Unternimmt der Gesellschafter eine allgemeine Gesellschaftsreise nach den Vereinigten Staaten von Amerika, die sich in der Besichtigung von Städten, Naturschönheiten und einiger nicht in den Gegenstand des gesellschaftlichen Unternehmens einschlägiger Betriebe erschöpft, dann können die Reisekosten nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden (Hinweis E , 338/50, VwSlg 495 F/1951; E , 2440/58, VwSlg 2161 F/1960). *

SW: Betriebsausgaben Reisekosten eines Gesellschafters *

E , 1360/62 #1 VwSlg 2781 F/1963

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2781 F/1963;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001360.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-54732